Glossar zum Altersvorsorgedepot
24 Begriffe, jeder in wenigen Sätzen. Stand 15. Oktober 2026.
AltersvorsorgedepotAltersvorsorgereformgesetzAuszahlplanBeitragsfreistellungBeitragsgarantieBerufseinsteigerbonusBestandsschutzEffektivkostenFörderberechtigteFreies AltersvorsorgedepotFrühstart-RenteGrundzulageKapitalübertragungKinderzulageLebenslange RenteMindestbeitragRiester-RenteSchädliche VerwendungSonderausgabenabzugStandarddepotTeilkapitalauszahlungVersicherungstarifVersorgungswerkZertifizierung
- Altersvorsorgedepot
- Staatlich geförderter Rahmen für private Altersvorsorge ab dem 1. Januar 2027. Ersetzt die Riester-Rente im Neugeschäft. Es gibt drei Varianten: Standarddepot, freies Altersvorsorgedepot und Versicherungstarif.
- Siehe auch: Standarddepot, Freies Altersvorsorgedepot, Versicherungstarif
- Altersvorsorgereformgesetz
- Das Gesetz, mit dem das Altersvorsorgedepot eingeführt wird. Der Bundestag hat es am 27. März 2026 beschlossen, der Bundesrat am 8. Mai 2026.
- Auszahlplan
- Auszahlung des Guthabens in Raten statt als lebenslange Rente. Frühestens ab 65, mindestens bis zum 85. Lebensjahr.
- Siehe auch: Lebenslange Rente, Teilkapitalauszahlung
- Beitragsfreistellung
- Ein Vertrag läuft ohne neue Beiträge weiter. Das gebildete Kapital bleibt mit seinen Garantien erhalten. Bei Riester oft besser als eine Kündigung.
- Siehe auch: Riester-Rente
- Beitragsgarantie
- Zusage, dass zum Rentenbeginn ein bestimmter Anteil der eingezahlten Beiträge vorhanden ist. Im Versicherungstarif wählbar mit 0, 80 oder 100 Prozent. Mehr Garantie heißt in der Regel weniger Rendite.
- Siehe auch: Versicherungstarif
- Berufseinsteigerbonus
- Einmalige Zulage von 200 Euro für alle, die vor dem 25. Geburtstag abschließen.
- Bestandsschutz
- Bestehende Riester-Verträge laufen weiter. Du kannst weiter einzahlen und Zulagen bekommen. Niemand wird automatisch umgestellt.
- Siehe auch: Riester-Rente
- Effektivkosten
- Alle Kosten eines Vertrags als Prozentsatz pro Jahr. Beim Standarddepot dürfen sie höchstens 1 Prozent betragen. Beim freien Depot und beim Versicherungstarif gibt es keinen solchen Deckel.
- Siehe auch: Standarddepot
- Förderberechtigte
- Alle, die bisher riestern durften: zum Beispiel rentenversicherungspflichtig Beschäftigte, Beamte, Eltern in Kindererziehungszeiten. Neu: Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke.
- Siehe auch: Versorgungswerk
- Freies Altersvorsorgedepot
- Variante mit eigener Auswahl aus Fonds und ETFs. Kein Kostendeckel, keine Garantie.
- Siehe auch: Standarddepot
- Frühstart-Rente
- Geplant: 10 Euro im Monat vom Staat für jedes Kind vom 6. bis zum 18. Geburtstag, also 1.440 Euro Grundstock. Noch nicht beschlossen.
- Grundzulage
- 50 Prozent auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr, 25 Prozent auf den Teil bis 1.800 Euro. Zusammen höchstens 540 Euro im Jahr, erreicht mit 150 Euro im Monat.
- Siehe auch: Mindestbeitrag, Kinderzulage
- Kapitalübertragung
- Das Guthaben eines Riester-Vertrags wandert ins Altersvorsorgedepot, ohne dass Zulagen zurückgezahlt werden. Garantien und Rechnungszins des alten Vertrags fallen dabei weg. Die Details legen die Anbieter noch fest.
- Siehe auch: Riester-Rente
- Kinderzulage
- Bis zu 300 Euro je Kind und Jahr, solange für das Kind Kindergeld gezahlt wird. Der Staat legt auf jeden eingezahlten Euro einen Euro je Kind drauf, bis 300 Euro Eigenbeitrag. Die volle Kinderzulage gibt es also schon ab 25 Euro im Monat.
- Lebenslange Rente
- Monatliche Zahlung bis zum Lebensende. Im Altersvorsorgedepot nur im Versicherungstarif möglich.
- Siehe auch: Auszahlplan
- Mindestbeitrag
- Mindestens 120 Euro Eigenbeitrag im Jahr, damit überhaupt Zulagen fließen.
- Riester-Rente
- Bisherige geförderte Altersvorsorge seit 2002. Ab 2027 keine neuen Verträge mehr. Wer im Altersvorsorgedepot Zulagen abruft, verliert die Förderung des Riester-Vertrags. Das ist nicht rückgängig zu machen.
- Siehe auch: Bestandsschutz, Kapitalübertragung, Schädliche Verwendung
- Schädliche Verwendung
- Kündigung oder Entnahme außerhalb der Regeln. Folge: Zulagen und Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden. Im Altersvorsorgedepot kostet eine Entnahme vor 65 die Förderung.
- Sonderausgabenabzug
- Beiträge lassen sich zusätzlich steuerlich absetzen. Bei höheren Einkommen bringt das oft mehr als die Zulage, besonders für Selbstständige.
- Standarddepot
- Einfachste Variante: wenige vorgegebene Fonds, Effektivkosten höchstens 1 Prozent im Jahr, ohne Beratung online abschließbar.
- Siehe auch: Effektivkosten
- Teilkapitalauszahlung
- Bis zu 30 Prozent des Kapitals dürfen zu Beginn der Auszahlung auf einmal entnommen werden.
- Siehe auch: Auszahlplan
- Versicherungstarif
- Variante bei einem Versicherer mit wählbarer Garantie (0, 80 oder 100 Prozent) und der Möglichkeit einer lebenslangen Rente.
- Siehe auch: Beitragsgarantie, Lebenslange Rente
- Versorgungswerk
- Altersversorgung für Kammerberufe wie Ärzte, Anwälte oder Architekten. Ihre Mitglieder bekommen ab 2027 erstmals die Zulagen.
- Zertifizierung
- Jedes Produkt muss vor dem Verkauf staatlich zertifiziert werden. Stand Oktober 2026 sind die Produkte der Anbieter noch nicht zertifiziert.